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Eigentumswohnung sanieren

Profitieren Sie von unserem Know-how im Umbausektor

Es kann sehr lohnenswert sein, eine ältere Eigentumswohnung zu erwerben. Wer sich für den Kauf von Wohneigentum entscheidet, muss wissen: Als Wohnungseigentümer werden Sie automatisch auch Stockwerkeigentümer. Somit kommen Sie zwar einerseits in den Genuss aller Freiheiten bei der Gestaltung Ihrer eigenen vier Wände, haben aber bezüglich des Stockwerkeigentums neben Rechten auch Pflichten.

Im Gegensatz zu einem Eigenheimbesitzer gehört einem Wohnungseigentümer nur ein Anteil des Gebäudes oder Grundstücks, weshalb bauliche Veränderungen, die auch andere Eigentümer betreffen können, an der Eigentümerversammlung beschlossen werden müssen.

Das sind zum Beispiel:

  • Tragende Wände

  • Strom- und Wasserleitungen

  • Eingangstür der Wohnung, Storen, Fenster etc.

  • Von aussen sichtbare Veränderungen am Balkon und am Fassadenbild

Was an der Eigentümerversammlung beschlossen wird, ist ebenso wie die Gemeinschaftsordnung für alle Stockwerkeigentümer bindend. Zudem hat jeder einen festgesetzten Anteil an Kosten für Verwaltung und Unterhalt der Liegenschaft beizutragen.
 

Modernisierungsmassnahmen in einer älteren Eigentumswohnung

Ist eine Eigentumswohnung in die Jahre gekommen, stehen neben Renovationen möglicherweise auch gewünschte Umbau- und Sanierungsarbeiten an. Dann gibt es bei der Planung verschiedene Punkte zu berücksichtigen, um Ärger mit den Stockwerk-Miteigentümern vorzubeugen. Grundsätzlich gilt, dass Sie jederzeit in Ihren vier Wänden ohne das Einverständnis anderer Veränderungen vornehmen lassen können: Alles, was von aussen nicht sichtbar ist, ist Ihre Privatsache.

Ob es um die Planung oder das Einholen von Bewilligungen geht: Für Laien ist die Vorbereitung eines Umbaus oder einer Sanierung meist mühselig. Um Zeit und Kosten zu sparen, sollten Sie deshalb von Anfang an Fachleuten vertrauen - Unsere Firma ist spezialisiert auf den Umbau älterer Objekte, verfügt über langjährige Erfahrungen und einwandfreie Referenzen.

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